Energieausweis

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2007 wurde die Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf und Vermietung von Immobilien eingeführt. Dadurch werden Sie als Eigentümer verpflichtet, den Energiebedarf und die Energieeffizienz des Gebäudes nachzuweisen. Hintergrund ist es, dem potentiellen Käufer oder Mieter die Möglichkeit zu geben, sich vorab über den energetischen Zustand des Objekts zu informieren. Außerdem soll dadurch der Vergleich von unterschiedlichen Immobilien vereinfacht werden. Der Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig, sofern keine baulichen Veränderungen nach §16, Abs.1 der EnEV erfolgen, die eine Neuberechnung erforderlich machen.

Es gibt entweder bedarfsbasierte Energieausweise (EBA) oder verbrauchsbasierte Energieausweise (EVA). Ein EBA wird auf Basis der energiespezifischen Kennwerte der Bausubstanz, der Isolation und der Gebäudetechnik erstellt. Hierzu wird das Objekt durch einen Fachmann begutachtet, weshalb ein Bedarfsausweis entsprechend höhere Kosten verursacht. Ein EVA wird dagegen auf Basis des angefallenen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre unter Berücksichtigung der Leerstandsquote und der örtlichen klimatischen Bedingungen erstellt. Er stützt sich also auf die Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, ist dabei allerdings abhängig vom Verbrauchsverhalten der bisherigen Nutzer.

Wir bieten Ihnen als Eigentümer Unterstützung mit der Erstellung eines kostengünstigen, verbrauchs- orientierten Energieausweises. Anhand der Abrechnungen und Verbrauchswerte der letzten drei Jahre ermitteln wir den Energieverbrauch Ihres Gebäudes. Unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Anlagentechnik erstellen wir dann Ihren Energieausweis. Dieser enthält zusätzlich noch Empfehlungen zur energetischen Optimierung des Objekts. Natürlich beinhaltet unser Service auch die Anpassung an neue rechtliche Vorgaben. So sind Sie bestens für die Zukunft gerüstet.